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Schulungen zu rechtlichen Themen
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Lenk- und
Ruhezeiten - VO (EG) 561/2006 - Fahrpersonalverordnung - AETR
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Fahrtenschreiber - analog oder digital - VO (EU) 164/2014, auch im Sinne von
Art. 33 VO(EU)165/2014
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Arbeitszeiten für das Fahrpersonal - §21a Arbeitszeitgesetz - Beschäftigung im Straßentransport
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Fahrpersonalverordnung / Fahrpersonalgesetz
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- Auswerten digitaler oder analoger
Aufzeichnungen
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Beratung beim Einsatz von Soft- und
Hardware
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Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Daten aus dem digitalen
Fahrtenschreiber, von der Fahrerkarte und den
Schaublättern selbst
auszuwerten, so stehen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung geeigneter Soft-
und Hardware
zur Verfügung.
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